Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen von Firmenkundinnen und Firmenkunden
Mehr Sicherheit für Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr durch den Abgleich von IBAN und Namen auf Überweisungen. Die Änderung gilt spätestens ab 9. Oktober 2025 für „Standard“- und Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU. Im geschäftlichen Bereich ist die Empfängerprüfung bei Sammelüberweisungen freiwillig; bei Einzelüberweisungen ist sie jedoch verpflichtend.