Förderung von mildtätigen Zwecken (§53 AO)
Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.
Beispiele: Spenden an Behindertenwerkstätten, Alten- und Pflegeheime, Diakoniestationen, Frauenhäuser