Als Raiffeisenbank Hohenloher Land eG sind wir ein fester wirtschaftlicher Bestandteil in der Region und handeln als genossenschaftliche Bank nach dem Prinzip der partnerschaftlichen und gegenseitigen Hilfe. Wir sind mit den Menschen in der Region eng verbunden. Über die örtlichen Vereine, Kommunen, Kirchen und karitativen Einrichtungen unterstützen wir Menschen, die ehrenamtlich im sozialen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich engagiert sind. Vereine stehen für Gemeinschaft, für ein wichtiges Miteinander in einer Solidargemeinschaft. Hier werden Werte wie Rücksicht und Disziplin, Respekt und Verantwortung vermittelt. Traditionen werden gepflegt und an nachfolgende Generationen weitergegeben.
Grundsätze unserer Fördermaßnahmen:
Die von uns geförderten Maßnahmen müssen nach Art und Umfang zum Leitbild unserer genossenschaftlichen Bank passen. Es werden grundsätzlich Vereine, Institutionen und Projekte innerhalb unseres Geschäftsgebietes gefördert, die dem Sinne des Gemeinwohls entsprechen. Bevorzugt werden Fördermaßnahmen von Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern, die sich ehrenamtlich in unserem Geschäftsgebiet engagieren. Fördermaßnahmen, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wollen wir verstärkt in den Fokus nehmen.
Gerne beteiligen wir uns auch an gemeinschaftlichen Förderungen im Geschäftsumfeld (z.B. Projekte und Maßnahmen von Städten, Kommunen oder Netzwerkpartnern). Zuwendungsempfänger können dabei sein: gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen (Fördervereine der Schulen und Kindergärten), Kommunen, karitative Einrichtungen und kirchliche Institutionen.
Voraussetzung für eine Spendenzuwendung ist die Gemeinnützigkeit.
Fördermöglichkeiten
In welcher Form ist Unterstützung möglich?
- Spenden aus Bankmitteln (z.B. unsere traditionelle Weihnachtsspende oder unsere jährliche „Spende statt Geschenke“ im Rahmen unserer Vertreterversammlung
- Spenden aus den Reinerträgen des Gewinnsparens
- VRmobile aus Mitteln des Gewinnsparens
- Crowdfunding über die Plattform „Viele-schaffen-mehr.de“
- Spenden an nachhaltige Förderzwecke im Rahmen unseres Girokontopakets „Zukunft“
- Einzel-Werbemaßnahmen (z. B. Bannerwerbung bei Veranstaltungen)
- Sponsoring nach individueller Vereinbarung
- Sachspenden (z. B. für Tombola, Schulveranstaltungen, Kinderfeste, ...)
- Anzeigenwerbung (Print und online)
Was kann unterstützt werden?
Generell können alle Maßnahmen mit Spendenzuwendungen unterstützt werden, die im Sinne des § 52, 53 oder 54 der AO förderwürdig sind.
Hier einige klassische Beispiele:
- Sportverein: Anschaffung von Sport- und Trainingsmaterial, Aktivitäten im Jugendbereich
- Musik / Kultur / Theater- und Konzertaufführungen
- Karneval / Brauchtum, Förderung Tier- u. Pflanzenzucht,
- Hundesport
- Heimatpflege / Denkmalschutz
- DRK, Jugend-Feuerwehr, Hilfsorganisationen: Einrichtungsgegenstände für Aufenthaltsräume
- Umwelt- und Naturprojekte; Maßnahmen zum Erhalt der Natur, der Pflanzen- u. Tierwelt
- Aber auch Vereinsjubiläen, Veranstaltungen im o.g. Sinne und viele weitere Maßnahmen können nach Erfüllen der Voraussetzungen unterstützt werden.
Hierzu können wir leider keine Fördermittel zur Verfügung stellen
- Anfragen gewerblicher Natur
- Anliegen von Privat- bzw. Einzelpersonen
- Maßnahmen über professionelle Sponsoring-Agenturen
- Unterstützung kommerzieller Anbieter von Verpflegung/Bewirtung, Unterhaltungs- oder Künstlerhonorare etc.
- Pflichtaufgaben von Kindergärten und Schulen (z.B. Lehrplangestaltung, Gehälter, bauliche Maßnahmen etc.)
- Als Wirtschaftsunternehmen in unserem Geschäftsgebiet möchten wir unsere politische Neutralität wahren und fördern keine Parteien oder politische Organisationen.
- Anfragen und Projekte, die außerhalb unseres Geschäftsgebiets liegen